Kostenfrei für gesetzlich Versicherte
Für Patienten mit gesetzlicher Krankenversicherung sind unsere Leistungen in der Regel kostenfrei. Die eingesetzten Verbandsmaterialien werden über ein vom behandelnden Arzt ausgestelltes Rezept mit der Krankenkasse abgerechnet.
Was heißt das für Sie?
- Kostenübernahme: Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen uns und Ihrer Krankenkasse. Sie müssen sich um nichts kümmern.
- Rezeptgebühr: Gemäß den gesetzlichen Richtlinien kann, wie auch in der Apotheke, eine Rezeptgebühr in Höhe von mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro anfallen. Diese Zuzahlung wird von der Krankenkasse erhoben.
Befreiungsmöglichkeit
Wenn Sie aufgrund bestimmter Voraussetzungen von der Zuzahlung befreit sind, entfällt diese Gebühr. Mehr dazu finden Sie im Abschnitt „Zuzahlungen und Befreiungen“.
Kosten für privat Versicherte
Privat Versicherte erhalten eine Rechnung über die verwendeten Verbandsmaterialien sowie im Einzelfall über spezifische Serviceleistungen. Dabei profitieren Sie von unserer klaren Abrechnung, die Sie bequem bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle einreichen können.
Was heißt das für Sie?
- Erstattung durch Ihre Versicherung: Je nach Tarif Ihrer privaten Krankenversicherung werden die Kosten der Behandlung und Materialien meistens vollständig übernommen.
- Rechnungsstellung: Sie erhalten von uns eine detaillierte Rechnung, die Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse einreichen können.
Sollten Sie unsicher sein, welche Leistungen Ihre private Krankenversicherung abdeckt, empfehlen wir Ihnen, dies vorab mit Ihrem Versicherer abzuklären. Gerne stehen wir Ihnen bei Rückfragen zur Seite.
Zuzahlungen und Befreiungen
Was ist eine Zuzahlung?
Für gesetzlich versicherte Patienten fällt in der Regel eine Zuzahlung für verschriebene Verbandsmaterialien an, die bei einem Mindestbeitrag von 5 Euro liegt.
Wer kann sich befreien lassen?
In vielen Fällen können Patienten eine Zuzahlungsbefreiung beantragen, beispielsweise:
- Bei chronischen Erkrankungen
- Wenn die jährliche Belastungsgrenze erreicht ist
- Unter bestimmten Voraussetzungen bei Kindern und Jugendlichen
Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen gerne dabei, herauszufinden, ob Sie Anspruch auf eine Befreiung haben.
Bleiben versteckte Kosten?
Nein. All unsere Leistungen und Materialien sind vollständig transparent. Wir kümmern uns um den kompletten Ablauf der Versorgung, von der Organisation bis hin zur Abrechnung. Bei Unsicherheiten zur Kostenübernahme empfehlen wir Ihnen vorab mit Ihrer Krankenkasse zu sprechen.